Allgemeine Geschäftsbedingungen Autokino
1. Allgemein, Geltung der AGB und Hausordnung
- Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Besucher und der DLS Wertkartenvertriebs GmbH (FN 397700d), mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse Autokinostraße 2, 2301 Groß-Enzersdorf und der äußeren Geschäftsbezeichnung „Autokino Wien“ (nachfolgend „Autokino Wien“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen des Besuchers haben keine Gültigkeit, auch wenn Autokino Wien diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Autokino Wien kontrahiert nur und ausschließlich auf Grundlage ihrer AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, Autokino Wien hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Autokino Wien jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Besuchers aktuellen Fassung.
- Mit dem Kauf der Eintrittskarte erklärt sich der Besucher mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Geltung der AGBs
- Der Vertrag zwischen Autokino Wien und Besucher über den Besuch einer Filmvorführung bzw. Veranstaltung wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den Besucher abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, erklärt sich der Besucher mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und der Datenschutzvereinbarung einverstanden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder anderer Kommunikationstechniken(vor)bestellt.
- Mit der Übertragung der Eintrittskarte auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer der Eintrittskarte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.
- Für Personen, die sich am Gelände des Autokino Wien aufhalten, ohne dass diese AGB oder Datenschutzvereinbarung im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung und wird die Datenschutzvereinbarung ausdrücklich anerkannt.
3. Erwerb der Kinokarte
- Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für die jeweilige Vorführung/Veranstaltung ausgewiesenen Preise. Die Preise enthalten die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
- Der Besucher ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für die gewünschte Kinovorstellung erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
- Autokino Wien behält sich das Recht vor, Besuchern, die andere Besucher oder Mitarbeiter des Autokino Wien in ungehöriger Weise belästigen, und/oder die sich gerechtfertigten Anordnungen des Kinopersonals widersetzen, den Erwerb von Eintrittskarten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auch auf Dauer zu versagen.
- Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder (durch Zu-Spät-Kommen) nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten oder für abhanden gekommene Eintrittskarten kann nicht geleistet werden.
-
Kindern und Jugendlichen ist der Besuch nur hinsichtlich jener Filmvorführungen möglich, die für ihre oder eine jüngere Altersstufe durch die jeweils zuständige Jugendfilmkommission freigegeben wurden. Wenn Autokino Wien bezüglich der Erfüllung des für einen Filmbesuch erforderlichen Alters Zweifel hat, erklärt sich der (jugendliche) Besucher bereit, sein Alter durch Vorlage eines Lichtbildausweises nachzuweisen. Von der Einhaltung der Jugendzulassungsbestimmungen kann Autokino Wien durch die Eltern des jugendlichen Besuchers oder eine sonstige Begleitperson nicht entbunden werden.
- Mit Vertragsabschluss erwirbt der Besucher die Berechtigung, die Vorführung des gewählten Hauptspielfilmes zu konsumieren. Hingegen besteht kein Anspruch auf die Vorführung von Zusatzfilmen (z.B. Trailer und Kurzfilme).
- Der Besucher nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die angekündigte und auf der Kinokarte aufgedruckte Beginnzeit der Vorstellung durch Autokino Wien um verschoben werden kann.
-
Filmvorführungen mit einer Gesamtnettospielzeit von zumindest 90 Minuten können ein – oder mehrmals unterbrochen werden.
-
Für den Inhalt der zur Vorführung gelangenden Filme ist Autokino Wien nicht verantwortlich. Fremdsprachige Filme sind nur dann mit Untertiteln versehen, wenn dies ausdrücklich angekündigt wird. Solche Filme können aber auch ohne Ankündigung mit Untertiteln versehen werden.
-
Da es sich beim Besuch des Autokino Wien um eine Freizeit-Dienstleistung handelt, wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern– und Auswärtsgeschäfte–Gesetz (FAAG) kein Rücktrittsrecht nach § 11 FAAG besteht.
4. Zutritt zum Autokino
- Die Berechtigung, eine bestimmte Vorführung/Veranstaltung zu besuchen, wird mit der gültigen Karte ausgewiesen.
- Der Zutritt ist für die maximal zulässige Personenzahl des PKWs gestattet. Bei Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen muss gesondert angefragt werden.
- Das Autokinoareal darf ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Autokino Wien behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung sowie die Grundlage für allfällige Ermäßigungen zu prüfen und bei fehlender Berechtigung, den Zutritt zu dem Kinosaal zu verweigern, beziehungsweise den Besucher der Filmvorführung zu verweisen. Der Besucher hat daher die Eintrittskarte und den Nachweis für die Inanspruchnahme allfälliger Ermäßigungen (z.B. Schülerausweis) bis zum Ende der Vorführung bei sich aufzubewahren.
- Die Mitnahme von Waffen (iSd §1 Waffengesetz 1996), Digitalkameras und ähnlichen Bild -oder Ton-Aufnahmegeräten auf das Autokinogelände ist nicht gestattet.
- Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken, die beim Kinobuffet erworben wurden, im Kinogelände ist mit Genehmigung von Autokino Wien zulässig. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke im ganzen Gelände zu deren Konsumation während der Vorstellung/Veranstaltung ist untersagt. Wird ein Gast bei der Konsumation mitgebrachter Speisen/Getränke betreten, werden diese vom Sicherheitspersonal ohne jeglichen Kostenersatz eingezogen und wird ein pauschaliertes „Stoppelgeld“ von EUR 20,- pro Person fällig. Der Besucher erteilt schon jetzt seine ausdrückliche Zustimmung, dass dieser Betrag über die von ihm gewählte Zahlungsform von Autokino Wien eingezogen wird, sollte nicht an Ort und Stelle nach Aufforderung bezahlt werden.
5. Verhalten im Autokino
- Am Autokinogelände gilt die StVO. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Inline Skates, Rollschuhe, Skateboards, Scooter und ähnliche Fortbewegungsmittel nicht gestattet. Der Besucher reist in einem PKW mit gültiger Begutachtungsplakette gem. § 57a KFG an („gültiges Pickerl“).
- Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass es keine freie Parkplatzwahl Die Einweiser werden die Besucher nach dem first come Prinzip die Stellplätze zuweisen („wer zuerst kommt, malt zuerst“).
- Der Besucher erklärt sich weiters bereit, den Filmbesuch anderer Personen nicht zu stören. Hupen, Licht einschalten, Ton-Aufnahmegeräten (gilt auch für Mobiltelefone, MP3-Player o.ä.) während der Filmvorführung ist nicht gestattet.
- Besucher können nach einer Mahnung des Kinopersonals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung verwiesen werden, wenn sie:
- die Straßenverkehrsordnung nicht einhalten;
- andere Besucher vor oder während der Filmvorführung akustisch, durch ihr Verhalten oder in sonstiger ungehöriger Weise stören oder belästigen;
- die Parkordnung oder Anweisungen der Einweiser bzw. des Sicherheitspersonals missachten;
-
Essensreste auf den Boden werfen oder sonst das Autokinoareal verunreinigen;
-
Waffen oder sonstige gemäß dieser AGB verbotene Gegenstände in den Kinosaal mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;
-
ohne Genehmigung von Autokino Wien Speisen und/oder Getränke auf das Gelände mitnehmen;
-
Hunde müssen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Auftretende Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer unverzüglich zu beseitigen.
-
Nach Ende der Vorführung/Veranstaltung ist das Autokino durch die bezeichneten Ausgänge zu verlassen. Der Aufenthalt im Autokino ist nach dem Ende der Filmvorführung untersagt.
-
Betreffend Corona („COVID-19“):
- Das Tragen einer Mund und Nase Schutzes ist bei Verlassen des PKW verpflichtend (zB für den Gang zum WC).
- Sofern im inneren des PKW ebenfalls Mundschutz zu tragen ist, muss auch diese Bestimmung eingehalten werden.
- Es muss ein Sicherheitsabstand von zumindest 1,5 Meter zu anderen Besuchern eingehalten werden. Entsprechend ist auch den Anweisungen des Sicherheitspersonals zu folgen.
- Jegliche Gruppenbildung ist untersagt und das Verweilen auf der gesamten Liegenschaft ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
6. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
-
Filme (Laufbildwerke) sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Aufführen dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist gerichtlich strafbar. Bild- oder Tonbandaufnahmen während einer Filmvorführung sind daher (auch für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig.
- Liegen Gründe vor anzunehmen, dass ein Besucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen während der Filmvorführung angefertigt hat oder anzufertigen versucht hat, kann ihn das Kinopersonal bis zum Eintreffen der Sicherheitsorgane in angemessener Weise anhalten (§ 86 Abs 2 StPO).
- Die Anhaltung kann unterbleiben, wenn der Besucher der Aufforderung des Kinopersonals, seine Identität nachzuweisen nachkommt, und das Gerät, mit dem die Bild- oder Tonaufnahme erfolgt sein könnte, in die Verwahrung des Kinopersonals übergibt. Autokino Wien wird in diesem Fall unverzüglich entsprechende rechtliche Schritte zur Klärung des Sachverhalts einleiten. Werden die in Verwahrung genommenen Gegenstände nicht binnen acht Wochen gerichtlich beschlagnahmt, werden sie dem Besucher an der Kinokassa zurückgestellt. Eine Versendung der in Verwahrung übernommenen Gegenstände kann nur auf Kosten und Risiko des Besuchers erfolgen.
7. Zahlung und Leistungserbringung
- Die Lieferung-/Leistungserbringung erfolgt zum vereinbarten Liefer-/Leistungstermin am Areal des Autokino Wien.
-
Erst die vollständige Bezahlung berechtigt zur Teilnahme an der Vorführung bzw. Veranstaltung.
- Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten von Autokino Wien schriftlich zu bestätigen.
-
Verzögert sich die Leistung von Autokino Wien aus Gründen, die Autokino Wien nicht zu vertreten hat, wie z.B., Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Ereignisse höherer Gewalt (wie z.B. insbesondere einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, einer Seuche/Pandemie, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen) und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Autokino Wien wird in solchen Fällen den Besucher unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Leistung, der innerhalb eines Jahres – gerechnet vom ursprünglich vereinbarten Tag – gelegen ist, bekanntzugeben.
- Sofern dem Besucher von Autokino Wien ein neuer Termin angeboten wird und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch Autokino Wien vor, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Schadenersatzansprüche des Besuchers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Kann Autokino Wien dem Besucher keinen neuen Leistungszeitpunkt anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in 7.4. genannten Fällen nicht eingehalten werden, ist Autokino Wien berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
- Die Zustellung des Tickets erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Besuchers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für unsachgemäße Lagerung oder Verwahrung durch den VERTAGSPARTNER in seinem Empfangsbereich oder Ort, übernimmt Autokino Wien keine Haftung.
-
Sofern eine Mindestteilnehmeranzahl für das Zustandekommen der Vorführung/Veranstaltung erforderlich ist, wird ausdrücklich darauf hingewiesen. Steht diesbezüglich nichts, findet die Vorführung/Veranstaltung in jedem Fall statt. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl in diesen Sonderfällen unterschritten werden, findet die Vorführung nicht statt.
8. Schlussbestimmungen
- Festgehalten wird, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden.
- Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag werden daher nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom anderen Vertragspartner unterfertigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
- Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, kommen die Parteien überein, die ungültig gewordene Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen oder ideellen Gehalt weitgehend entspricht oder am nächsten kommt. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
- Erfüllungsort sowie Leistungsort ist sowohl für Autokino Wien als auch den Besucher die Geschäftsanschrift von Autokino Wien (die zugleich auch Erfüllungsort ist).
- Ist der Besucher Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, so ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz Autokino Wien für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Wenn der Besucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das sachlich zuständige Gericht am Ort Autokino Wiens weiterhin zuständig.
- Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, wobei Autokino Wien auch das für den Ort der Leistungserbringung zuständige Gericht wählen kann (§ 14 KSchG). Siehe auch den Verweis auf der Eintrittskarte: „Zahlbar und klagbar in 2301 Groß-Enzersdorf.“
9. Datenschutz und Veranstaltungsfotos
- Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) von Autokino Wien automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden und –nur (!) sofern es die Auftragserfüllung erfordert – an dritte Personen (Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Beauftragte von Autokino Wien) übermittelt werden. Ansonsten bleiben die Daten bei Autokino Wien und werden nicht weitergegeben. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
- Auf dieser Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt(„Stimmungsbilder“). Es ist daher möglich, dass Besucher auf den Aufnahmen erkennbar dargestellt werden. Mit der Teilnahme an der Vorführung/Veranstaltung, willigt der Besucher in die diesbezügliche Datenverarbeitung durch Autokino Wien sowie eine allfällige Veröffentlichung des Bildmaterials ein. Dies erfolgt entschädigungslos und zur dauerhaften Verwendung in allen derzeitig und künftig bekannten Medien.
Datenschutzerklärung und -vereinbarung DLS Wertkartenvertriebs GmbH,
FN 397700d, und der äußeren Geschäftsbezeichnung „Autokino Wien“
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz, rechtmäßigen Umgang und zur Geheimhaltung personenbezogener Daten, sowie zur Datensicherheit, insbesondere das nationale Datenschutzgesetz (DSG), die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie das Telekommunikationsgesetz (TKG). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit Autokino Wien und Ihnen, dem Besucher.
1. Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen im Sinne des DSG
Markus Cepuder, Autokinostraße 2, 2301 Groß-Enzersdorf
2. Verarbeitung personenbezogener Daten
Für die Leistungserbringung von Autokino Wien, ist es erforderlich, personenbezogene und unternehmensbezogene Daten zu verarbeiten. Sie erteilen hierfür ausdrücklich Ihre Zustimmung. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Bei der Durchführung von Verträgen werden teilweise Auftragsverarbeiter eingesetzt, die jedoch durch datenschutzrechtliche Vereinbarungen und Verträge entsprechend gebunden werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte im Sinne des Adressverkaufes oder Ähnlichem, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sie stimmen zu, dass die im Zuge der Vertragsabwicklung angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen persönlichen Daten, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kundenpflege sowie Marketingzwecke verwendet.
Folgende Daten werden verwendet:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Leistungsart
- Leistungsumfang
3. Pflichten im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung
Die Nutzung der Website . ist grundsätzlich ohne Angabe von personenbezogenen Daten möglich.
Es werden die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2018 („DSG“) einhalten.
Autokino Wien wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte bzw. unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten und gegen den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung bzw. die unbeabsichtigte Beschädigung der personenbezogenen Daten einführen und aufrechterhalten.
Autokino Wien beschäftigt bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur Personen, die sich gegenüber Auftragsverarbeitern zur Verschwiegenheit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Autokino Wien wird die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistung und entsprechend Ihren Weisungen verarbeiten. Ihre Weisungen müssen sich im Rahmen der von Autokino Wien zu erbringenden Leistungen bewegen und dürfen keine wesentlichen zusätzlichen Pflichten für Autokino Wien begründen. Der Besucher allein hat sicherzustellen, dass die Weisungen allen anwendbaren Gesetzen entsprechen und keine Verletzung anwendbarer Gesetze durch Autokino Wien verursachen.
4. Betroffenen Rechte
Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen (Autokino Wien) über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO).
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren (Art 77 DSGVO). In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) an
office@autokino.at widerrufen. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.
Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an Markus Cepuder wenden.
5. Newsletter
Sie sind mit dem Bezug unseres Newsletters einverstanden. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: office@autokino.at. Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem künftigen Newsletter-Versand.
Stand: 03.05.2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen Flohmarkt
Vermietung von Standplätzen für Flohmarkt und Automarkt
Die Betreiberin dieser Website ist die DLS Wertkartenvertriebs GmbH (weitere Infos können unter autokino.at/impressum abgerufen werden) und betreibt auf dem Gelände des Autokino Center Wien (Autokinostraße 2, 2301 Groß Enzersdorf) wöchentlich am Sonntag einen Flohmarkt bzw. einen privaten Automarkt.
Auf der Website autokino.at können Standplätze für den Flohmarkt und den Automarkt vorab reserviert und die jeweils gültige Standmiete bezahlt werden.
Standordnung
- Das Mietobjekt darf ausschließlich im angegeben Zeitraum und nur zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges (maximale Länge 4,80 m) und zum Verkauf von Waren (soweit der Mieter dazu berechtigt ist) verwendet werden. Folgende Waren dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden: Lebensmittel, Waffen, Munition, Sprengmittel, Feuerwerkskörper, lebende Tiere. Kraftfahrzeuge dürfen nur mit gültiger Überprüfungsplakette auf das Gelände.
- Das von Mieter zu leistende Entgelt ist bei Vertragsabschluss fällig.
- Das Areal des Autokinos wird an den Bestandtagen um 05:15 Uhr geöffnet. Das Mietobjekt kann nur vom Mieter gegen Bezahlung des Mietzinses bezogen werden. Eine Weitergabe des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Ein Zuwiderhandeln zieht Platzverlust nach sich!
- Die WC Anlagen auf dem Areal des Autokino – Centers stehen dem Mieter, gegen eine geringe Reinigungsgebühr zur Verfügung. Der Mieter hat das Mietobjekt und das Areal pfleglich zu behandeln. Jede Lärmerregung und Belästigung anderer Mieter oder Besucher ist zu unterlassen. Jede Verschmutzung des Mietobjektes und des Areals ist zu unterlassen bzw. unverzüglich zu beseitigen. Am Ende der (jeweiligen) Mietzeit ist das Bestandsobjekt vollständig geräumt der Vermieterin zu übergeben. Von wem auch immer auf dem Platz des Mieters zurückgelassener Unrat bzw. sonstige Gegenstände und der von ihm auf dem Areal nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgelassene Unrat bzw. sonstige von ihm zurückgelassene Gegenstände werden auf Kosten des Mieters entsorgt. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter für einen nicht vollständig geräumten Platz jedenfalls einen Betrag von € 50,00 und pro vom Mieter am Areal zurückgelassenen Gegenstand, einen Betrag von € 30,00 zur Abgeltung der anteiligen Reinigungs- und Kontrollkosten zu verlangen. Der Vermieter ist befugt, zur Einhaltung dieser Verpflichtungen des Mieters entsprechende Kontrollen durchzuführen und ist auch berechtigt, den Mietplatz oder das Areal verunreinigende Mieter vom Platz zu verweisen und für einen Zeitraum von der Teilnahme am Flohmarkt auszuschließen.
- Der Mietvertrag ist am Stand ersichtlich anzubringen. Sollte der gemietete Stand bis 8 Uhr nicht besetzt sein, kann dieser vom Vermieter weitergegeben werden!!
- Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen pro gemietetem Marktstand nur ein Fahrzeugabgestellt werden darf.
- Den Weisungen des Ordnerdienstes ist Folge zu leisten.
- Jedes Zuwiderhandeln gegen die Punkte dieses Mietvertrages kann den sofortigen Platzverlust nach sich ziehen.